DEMO/JINGLE AUFNAHMEN

___________________________________

PROFESSIONAL RECORDING

___________________________________

MASTER / PRE-PRODUCTION

___________________________________

Beitragsseiten

URHEBERRECHTE / GEMA

Komponisten und Texter sind Urheber an Ihren Werken. Für Urheber besteht die Möglichkeit, sich gegenüber Dritten durch die GEMA vertreten zu lassen. Hierzu ist es notwendig, Mitglied der GEMA zu werden und die zu schützenden Werke mit Titel und Dauer anzugeben (Werkeanmeldung). Diese Beauftragung der GEMA zur Wahrnehmung der Urheberrechte kann nur durch den Komponisten oder Texter selbst vorgenommen werden. Die GEMA überwacht für Ihre Mitglieder die Verwendung gemeldeter Werke bei der Herstellung und Sendung von Tonträgern sowie deren öffentliche Aufführung. Sie erhebt in diesen Fällen Gebühren, die nach Abzug von Verwaltungskosten den Urhebern zufließen. Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der GEMA besteht nicht. Sollte es also nur darauf ankommen, bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten das Urheberrecht nachweisen zu können, empfiehlt sich die Hinterlegung der Werke (in Form von Noten oder Tonträgern) bei einem Rechtsanwalt. Auch die Versendung der Werke an sich selbst (per Einschreiben in einem versiegelten Umschlag) erleichtert den Nachweis der Urheberschaft. Die Herstellung von Tonträgern unterliegt jedoch der GEMA-Meldepflicht (Vervielfältigungsmeldung). Die Meldung kann nur durch den Auftraggeber selber erfolgen, bedarf aber der Einhaltung formaler Vorgaben und ist nicht immer unkompliziert.

AVS-RECORDING bietet praktische Unterstützung der GEMA Abwicklung an